Aktion Wohngeld-Plus 2026

Wohngeld für Menschen mit Behinderung

Profitieren Sie von speziellen Freibeträgen in Duisburg. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Wohngeldanspruch voll auszuschöpfen.

Besondere Regelungen bei Schwerbehinderung

Menschen mit einer Schwerbehinderung haben beim Wohngeld in Duisburg oft einen deutlich höheren Anspruch. Das liegt an speziellen Freibeträgen, die das anrechenbare Einkommen mindern. Je nach Grad der Behinderung (GdB) und dem Vorliegen bestimmter Merkzeichen (wie 'H' für Hilflosigkeit) können erhebliche Beträge zusätzlich vom Einkommen abgezogen werden, was die monatliche Wohngeldzahlung spürbar erhöht.

Freibeträge für Schwerbehinderte (§ 17 WoGG)

Das Wohngeldgesetz sieht für Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI spezifische Freibeträge vor. Auch bei einem GdB von weniger als 100 kann ein Freibetrag gewährt werden, wenn eine häusliche Pflegebedürftigkeit vorliegt. Diese Freibeträge sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderung trotz ihres Einkommens eine faire Unterstützung für ihre Wohnkosten in Duisburg erhalten.

Barrierefreie Beantragung in Duisburg

Unser Online-Service ermöglicht Ihnen eine bequeme Beantragung von zu Hause aus. Dies erspart Ihnen den Weg zur Wohngeldstelle Duisburg und ermöglicht es Ihnen, alle Unterlagen digital einzureichen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Formular und achten darauf, dass alle relevanten Behinderungen und Pflegegrade für Ihren Maximalanspruch berücksichtigt werden.

Vorteil Wohngeld-Plus

Seit der Reform werden auch Heizkosten pauschal bezuschusst. Dies kommt besonders Haushalten zugute, die aufgrund von Behinderung einen höheren Wärmebedarf haben.

Häufige Fragen zur Behinderung & Wohngeld

F: Wie hoch ist der Freibetrag bei Schwerbehinderung?

Der Freibetrag hängt vom Grad der Behinderung und der Pflegebedürftigkeit ab. Bei einem GdB von 100 oder bei Pflegebedürftigkeit (Grad 2-5) beträgt der jährliche Freibetrag aktuell 1.800 Euro (Stand 2026). Dies entspricht einer monatlichen Entlastung von 150 Euro bei der Einkommensprüfung.

F: Gilt der Freibetrag für jedes Haushaltsmitglied?

Ja, der Freibetrag kann für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied gewährt werden, das die Voraussetzungen erfüllt. Wenn also mehrere Personen im Haushalt eine Schwerbehinderung haben, addieren sich die Freibeträge.

Handeln Sie jetzt für finanzielle Entlastung

Nutzen Sie alle gesetzlichen Freibeträge. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Antrag für Duisburg barrierefrei und korrekt einzureichen.

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