Besondere Regelungen bei Schwerbehinderung
Menschen mit einer Schwerbehinderung haben beim Wohngeld in Duisburg oft einen deutlich höheren Anspruch. Das liegt an speziellen Freibeträgen, die das anrechenbare Einkommen mindern. Je nach Grad der Behinderung (GdB) und dem Vorliegen bestimmter Merkzeichen (wie 'H' für Hilflosigkeit) können erhebliche Beträge zusätzlich vom Einkommen abgezogen werden, was die monatliche Wohngeldzahlung spürbar erhöht.
Freibeträge für Schwerbehinderte (§ 17 WoGG)
Das Wohngeldgesetz sieht für Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI spezifische Freibeträge vor. Auch bei einem GdB von weniger als 100 kann ein Freibetrag gewährt werden, wenn eine häusliche Pflegebedürftigkeit vorliegt. Diese Freibeträge sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderung trotz ihres Einkommens eine faire Unterstützung für ihre Wohnkosten in Duisburg erhalten.