Anspruch auf Wohngeld für Nicht-Deutsche?
Ja, auch Ausländer, die in Duisburg leben, können einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Das Wohngeld ist eine Sozialleistung, die dazu dient, die Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen tragbar zu machen. Ob Sie Anspruch haben, hängt maßgeblich von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Erwerbssituation ab. Die Wohngeld-Plus Reform hat auch hier die Möglichkeiten zur Unterstützung verbessert.
Voraussetzungen für den Wohngeldbezug
Um als Ausländer in Duisburg Wohngeld zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich zum Aufenthalt berechtigt sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder als EU-Bürger ein Freizügigkeitsrecht besitzen. Wichtig ist zudem, dass Sie nicht bereits andere Transferleistungen beziehen, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind (z.B. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).