Heimbewohner
Personen, die in Pflegeheimen, Seniorenheimen oder Behinderteneinrichtungen in Duisburg leben, können einen Mietzuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe haben, die bereits die Unterkunftskosten deckt.