Aktion Wohngeld-Plus 2026

Wohngeld für weitere Personengruppen

Unterstützung für Heimbewohner, Obdachlose und Menschen in besonderen Lebenslagen in Duisburg. Wir lassen niemanden im Stich.

Sonderfälle und besondere Wohnformen

Wohngeld steht nicht nur Mietern in klassischen Wohnungen zu. Auch in besonderen Wohnformen besteht oft ein Rechtsanspruch. Hier erfahren Sie, wie Sie in Duisburg unterstützt werden können.

Heimbewohner

Personen, die in Pflegeheimen, Seniorenheimen oder Behinderteneinrichtungen in Duisburg leben, können einen Mietzuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe haben, die bereits die Unterkunftskosten deckt.

Obdachlose Personen

Auch ohne festen Wohnsitz kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, wenn eine Unterkunft (z.B. eine Pension oder Notunterkunft) gegen Entgelt genutzt wird. In Duisburg helfen wir Ihnen, die notwendigen Schritte für den Antrag zu gehen.

Bewohner von Frauenhäusern

Frauen (und ihre Kinder), die vorübergehend in einem Frauenhaus in Duisburg Schutz suchen, sind wohngeldberechtigt. Das Frauenhaus gilt in dieser Zeit als melderechtlicher Wohnsitz und die Kostenbeteiligung kann als Miete geltend gemacht werden.

Häufige Fragen zu besonderen Fällen

F: Muss ich für Wohngeld im Heim einen eigenen Mietvertrag haben?

Nein, im Heim gibt es oft Heimverträge statt klassischer Mietverträge. Diese werden von der Wohngeldstelle Duisburg anerkannt. Wichtig ist die klare Aufschlüsselung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

F: Gilt Wohngeld auch für Bewohner von Werkstätten für behinderte Menschen?

Ja, Bewohner von besonderen Wohnformen (ehemals stationäre Einrichtungen) können seit der Reform 2023 Wohngeld beziehen, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.

Handeln Sie jetzt für finanzielle Entlastung

Auch in schwierigen oder besonderen Lebenslagen steht Ihnen oft Hilfe zu. Nutzen Sie unseren geführten Prozess, um Ihren Anspruch in Duisburg prüfen zu lassen.

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