Aktion Wohngeld-Plus 2026

Wohngeld oder Grundsicherung?

Erfahren Sie, welche Leistung für Ihren Haushalt in Duisburg vorteilhafter ist. Wir helfen Ihnen beim Vergleich.

Jetzt beantragen

Auf einen Blick: Der entscheidende Unterschied

Wohngeld ist eine vorrangige Leistung für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Bürgergeld (Grundsicherung) ist eine Hilfe zur Lebensführung. Oft ist Wohngeld in Kombination mit dem Kinderzuschlag die finanziell lukrativere Wahl.

Wohngeld ist eine vorrangige Leistung

Nach dem Gesetz ist Wohngeld gegenüber dem Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und der Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter) vorrangig. Das bedeutet: Wenn Sie durch Wohngeld und andere eigene Mittel (z.B. Lohn, Rente, Kinderzuschlag) Ihren Bedarf decken können, müssen Sie Wohngeld beantragen, bevor Sie staatliche Grundsicherung erhalten.

Vorteile von Wohngeld gegenüber Grundsicherung

Unabhängigkeit vom Jobcenter

Sie unterliegen beim Wohngeld nicht der Vermittlungspflicht und müssen keine Eingliederungsvereinbarungen unterschreiben.

Höheres Schonvermögen

Beim Wohngeld gelten großzügigere Grenzen für Ihr Erspartes (bis zu 60.000 € für die erste Person).

Keine Anrechnung von PKW

Ein angemessenes Auto wird beim Wohngeld in der Regel nicht als Vermögen gewertet.

Der 'Geheimtipp': Wohngeld + Kinderzuschlag

Besonders für Familien in Duisburg lohnt sich der Vergleich. Wer Wohngeld bezieht, hat oft auch Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ) der Familienkasse. In der Summe ist dies oft deutlich mehr Geld als der Regelsatz beim Bürgergeld. Zudem entfällt die strenge Prüfung der Angemessenheit der Wohnung durch das Jobcenter.

Ausschluss paralleler Leistungen

Wichtig zu wissen: Sie können nicht gleichzeitig Wohngeld und Grundsicherung beziehen. Sobald Sie Bürgergeld erhalten, sind Ihre Wohnkosten bereits abgedeckt. Ein Wechsel ist jedoch jederzeit möglich, wenn Wohngeld vorteilhafter ist.

Häufige Fragen zum Vergleich

Wann lohnt sich der Wechsel zum Wohngeld?

Ein Wechsel lohnt sich meistens dann, wenn Sie ein eigenes Einkommen haben (z.B. durch Arbeit oder Rente) und durch die Kombination aus Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag über dem Niveau des Bürgergeldes liegen.

Muss ich mein Erspartes erst aufbrauchen?

Nein, beim Wohngeld gelten wesentlich höhere Freibeträge für Vermögen als beim Bürgergeld. Normales Sparguthaben steht dem Wohngeldbezug meist nicht im Wege.

Handeln Sie jetzt für finanzielle Entlastung

Treffen Sie die beste Entscheidung für Ihre Finanzen. Wir unterstützen Sie beim Wechsel von Grundsicherung zu Wohngeld in Duisburg.

Hier Anspruch prüfen & beantragen

Unverbindlich, Sicher & Schnell