Definition auf einen Blick
Der Bewilligungszeitraum ist die Zeitspanne, für die das Wohngeld verbindlich festgesetzt und ausgezahlt wird. In der Regel beträgt dieser Zeitraum 12 Monate.
Der Standard-Bewilligungszeitraum
Grundsätzlich wird Wohngeld für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung und bietet dem Haushalt Planungssicherheit. Der Zeitraum beginnt immer am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Verkürzung und Verlängerung
In begründeten Fällen kann die Wohngeldbehörde Duisburg von der 12-Monats-Regel abweichen. Eine Verkürzung erfolgt oft bei absehbaren Änderungen (Umzug, Ende des Studiums). Eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate ist möglich, wenn sich das Einkommen voraussichtlich nicht ändern wird (z.B. bei Rentnern).
Weiterleistung und Fristen
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums endet die Zahlung automatisch. Damit keine Versorgungslücke entsteht, muss rechtzeitig (empfohlen: 2 Monate vor Ablauf) ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
Gesetzliche Grundlage
Die Dauer des Bewilligungszeitraums ist in § 25 WoGG (Bewilligungszeitraum) gesetzlich festgelegt.