Der Bewilligungszeitraum
Standardmäßig erhalten Sie Wohngeld für einen Zeitraum von 12 Monaten. In Sonderfällen kann dieser Zeitraum verkürzt (z.B. bei absehbarem Umzug) oder verlängert (z.B. bei Rentnern auf bis zu 24 Monate) werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums endet die Zahlung automatisch, sofern kein neuer Antrag gestellt wurde.
Ab wann wird gezahlt?
Die Zahlung erfolgt ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle Duisburg eingegangen ist. Eine rückwirkende Zahlung für Monate vor der Antragstellung ist gesetzlich ausgeschlossen. Beispiel: Stellen Sie den Antrag am 30. April, besteht Anspruch für den gesamten Monat April.