Wohngeld bei Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I)
Wenn Sie Arbeitslosengeld I (von der Bundesagentur für Arbeit) beziehen, haben Sie in der Regel einen regulären Anspruch auf Wohngeld. Da das ALG I oft niedriger als das vorherige Gehalt ist, deckt das Wohngeld-Plus die Wohnkosten ab und sichert so Ihren Lebensstandard in Duisburg.
Abgrenzung zum Bürgergeld (Jobcenter)
Das Bürgergeld (früher ALG II) und das Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen, sind die Kosten der Unterkunft bereits darin enthalten. Ein Wechsel zum Wohngeld kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie durch Wohngeld und Kinderzuschlag insgesamt mehr Geld zur Verfügung haben als beim Bürgergeld.