Wohngeld und Krankengeld
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum krank sind und Krankengeld von Ihrer Krankenkasse beziehen, sinkt Ihr monatliches Einkommen in der Regel auf etwa 70 bis 90 Prozent Ihres letzten Nettogehalts. Dieser Einkommensverlust kann dazu führen, dass Sie erstmals Anspruch auf Wohngeld haben oder Ihr bisheriger Zuschuss deutlich steigt. Das Wohngeld-Plus hilft Ihnen dabei, Ihre Miete in Duisburg auch in schwierigen Zeiten sicher zu finanzieren.
Wichtige Mitteilungspflichten
Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und nun Krankengeld erhalten, müssen Sie dies der Wohngeldstelle Duisburg unverzüglich mitteilen. Da sich Ihr Einkommen verringert hat, wird Ihr Wohngeldanspruch in einem Änderungsantrag neu berechnet, was oft zu einer höheren monatlichen Zahlung führt. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Unterlagen korrekt einzureichen.