Definition auf einen Blick
Der Wohngeld-Anspruch ist der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Miete oder Belastung. Er entsteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) erfüllt sind.
Rechtsnatur des Anspruchs
Wohngeld ist kein Almosen, sondern eine Sozialleistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Das bedeutet: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat ein Recht auf die Zahlung. Die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum.
Voraussetzungen für den Anspruch
Ob ein Haushalt Anspruch auf Wohngeld hat, hängt maßgeblich von drei Faktoren ab:
- 1. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
- 2. Die Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder.
- 3. Die Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Ausschlussgründe
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind in der Regel Empfänger von Transferleistungen, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt wurden (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, BAföG).
Gesetzliche Grundlage
Die zentralen Bestimmungen zum Anspruch finden sich in § 1 WoGG (Zweck des Wohngeldes) und § 3 WoGG (Antragsberechtigung).