Definition auf einen Blick
Der Wohngeld-Antrag ist die formale Willenserklärung gegenüber der Wohngeldbehörde, eine finanzielle Unterstützung zu den Wohnkosten zu erhalten. Ohne Antrag erfolgt keine Zahlung.
Das Antragsverfahren
Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In Duisburg ist dies das Amt für Soziales und Wohnen. Maßgeblich für den Beginn der Zahlung ist der Monat des Eingangs.
Notwendige Formulare
Je nach Wohnverhältnis wird zwischen dem Antrag auf Mietzuschuss (für Mieter) und dem Antrag auf Lastenzuschuss (für Eigentümer) unterschieden. Zusätzlich sind Anlagen zum Einkommen und zur Miete erforderlich.
Zuständige Behörde in Duisburg
Für Einwohner der Stadt Duisburg ist die Wohngeldstelle im Amt für Soziales und Wohnen zuständig. Anträge können per Post gesendet oder persönlich abgegeben werden.
Gesetzliche Grundlage
Die Bestimmungen zur Antragstellung sind in § 22 WoGG und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften geregelt.