Lastenzuschuss

Das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum.

Definition auf einen Blick

Der Lastenzuschuss ist die Form des Wohngeldes, die Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum (z. B. Eigenheim oder Eigentumswohnung) gewährt wird. Er dient der Entlastung bei den Kosten für Bewirtschaftung und Finanzierung.

Was ist der Lastenzuschuss?

Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung haben unter ähnlichen Voraussetzungen wie Mieter einen Anspruch auf Wohngeld. Da sie jedoch keine Miete zahlen, wird der Zuschuss hier zur Deckung der Belastung (Finanzierungskosten und Instandhaltung) gezahlt.

Wer kann Lastenzuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind Personen, die Wohnraum im eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung bewohnen und die Belastung dafür tragen. Dazu gehören:

  • Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Rechts (z. B. Erbbauberechtigte).
  • Bewohner eines landwirtschaftlichen Betriebes (Wohnteil).
  • Personen, die ein Nießbrauchrecht oder ein Dauerwohnrecht besitzen.

Berücksichtigungsfähige Belastung

Zur Berechnung des Lastenzuschusses werden insbesondere folgende Kosten herangezogen:

  • Zinsen für Kredite, die zum Bau, Erwerb oder zur Modernisierung des Wohnraums aufgenommen wurden.
  • Kosten für die Bewirtschaftung und Instandhaltung (pauschal pro Quadratmeter).
  • Grundsteuern und andere öffentliche Abgaben.

Gesetzliche Grundlage

Die Antragsberechtigung für den Lastenzuschuss ist in § 3 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes (WoGG) geregelt.

Sind Sie Eigentümer?

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung für den Lastenzuschuss.