Definition auf einen Blick
Der Mietzuschuss ist die Form des Wohngeldes, die Mietern von Wohnraum gewährt wird. Er dient dazu, die monatliche Mietbelastung für Haushalte mit geringem Einkommen tragbar zu gestalten.
Was ist der Mietzuschuss?
Der Mietzuschuss ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Antragsberechtigt sind Personen, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst bewohnen. Dies umfasst klassische Mietwohnungen, Zimmer in Untermiete oder auch Plätze in einem Heim.
Wer kann Mietzuschuss beantragen?
Einen Anspruch auf Mietzuschuss haben insbesondere:
- Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.
- Untermieter von Wohnraum.
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes.
- Inhaber eines mietähnlichen Nutzungsrechts (z. B. genossenschaftliches Wohnen).
Abgrenzung zum Lastenzuschuss
Während der Mietzuschuss für Mieter gedacht ist, richtet sich der Lastenzuschuss an Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum (Häuser oder Eigentumswohnungen). Die Berechnungsgrundlagen sind ähnlich, jedoch werden beim Lastenzuschuss statt der Miete die Belastungen aus Krediten und Bewirtschaftung herangezogen.
Gesetzliche Grundlage
Die Antragsberechtigung für den Mietzuschuss ist in § 3 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) geregelt.