Wohngeld ist eine vorrangige Leistung
Nach dem Gesetz ist Wohngeld gegenüber dem Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und der Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter) vorrangig. Das bedeutet: Wenn Sie durch Wohngeld und andere eigene Mittel (z.B. Lohn, Rente, Kinderzuschlag) Ihren Bedarf decken können, müssen Sie Wohngeld beantragen, bevor Sie staatliche Grundsicherung erhalten.