Aktion Wohngeld-Plus 2026

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Der Weg zum staatlichen Zuschuss ist für viele Bürger offen. Finden Sie heraus, ob auch Sie in Duisburg wohngeldberechtigt sind.

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Auf einen Blick: Die Anspruchsberechtigung

Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich alle Haushalte, die über ein eigenes Einkommen verfügen, das jedoch nicht ausreicht, um die Wohnkosten in Duisburg zu tragen. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Einkommenshöhe und die Miete.

Allgemeine Voraussetzungen

Um Wohngeld zu erhalten, müssen drei grundlegende Kriterien erfüllt sein. Diese werden von der Wohngeldstelle Duisburg individuell für jeden Haushalt geprüft:

1. Haushaltsmitglieder

Es wird geprüft, wie viele Personen gemeinsam in der Wohnung leben. Davon hängen die Einkommensgrenzen ab.

2. Gesamteinkommen

Die Summe aller steuerpflichtigen Einkünfte (Lohn, Rente etc.) abzüglich Freibeträgen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

3. Miete oder Belastung

Die Kosten für den Wohnraum müssen im Verhältnis zum Einkommen angemessen sein. In Duisburg gilt Mietstufe III.

Spezielle Zielgruppen in Duisburg

Je nach Lebenslage gelten unterschiedliche Besonderheiten. Wählen Sie Ihre Gruppe aus, um detaillierte Informationen zu erhalten:

Häufige Fragen zum Anspruch

Darf ich Wohngeld bekommen, wenn ich arbeite?

Ja, sogar ausdrücklich. Wohngeld ist dafür gedacht, Erwerbstätige mit geringem Einkommen zu unterstützen, damit sie kein Bürgergeld beantragen müssen.

Was ist mit Ersparnissen?

Kleineres Vermögen ist kein Hindernis. Erst ab 60.000 € (plus 30.000 € für jede weitere Person) gilt es als 'erheblich' und schließt Wohngeld aus.

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Dauer: ca. 5 Minuten