Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Nicht jeder Haushalt hat automatisch Anspruch auf Wohngeld. Die Berechtigung hängt von mehreren Faktoren ab. Wir erklären Ihnen genau, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist.

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Die Grundvoraussetzungen

Anspruch auf Wohngeld haben Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, die Wohnung selbst nutzen und die Miete bzw. Belastung aus eigenem Einkommen tragen. Entscheidend ist, dass Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, aber hoch genug ist, um den Lebensunterhalt ohne zusätzliche Sozialleistungen zu bestreiten.

Einkommensgrenzen im Detail

Die Einkommensgrenzen für den Wohngeldanspruch sind nicht starr, sondern hängen von der Haushaltsgröße, der Mietstufe und der tatsächlichen Miete ab. Ein grober Richtwert: Ein 1-Personen-Haushalt in Duisburg (Mietstufe IV) mit einer monatlichen Kaltmiete von 400 Euro hat mit einem Bruttoeinkommen bis etwa 1.300 Euro Anspruch. Ein 4-Personen-Haushalt mit 800 Euro Kaltmiete hat Anspruch bis etwa 3.200 Euro Bruttoeinkommen. Genaue Werte finden Sie auf unserer Seite zu den Einkommensgrenzen.

Haushaltsmitglieder zählen

Zum Haushalt zählen alle Personen, die in der Wohnung leben und mit dem Antragsteller eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, werden immer zum Haushalt gezählt. Andere Mitbewohner wie WG-Mitbewohner ohne familiäre Bindung zählen nicht zum Haushalt.

Studierende und Wohngeld

Studierende sind grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn sie dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben – auch wenn sie tatsächlich kein BAföG erhalten. Ausnahmen gelten, wenn das Studium abgeschlossen ist (z. B. im Promotionsstudium) oder wenn der BAföG-Anspruch wegen bestimmter Voraussetzungen von vornherein ausgeschlossen ist. Studierende mit Kindern oder in einem Haushalt mit nicht-studierenden Partnern können in bestimmten Fällen Wohngeld erhalten.

Rentner und Wohngeld

Rentnerinnen und Rentner mit niedriger gesetzlicher Rente können Wohngeld beantragen. Gerade für ältere Menschen, deren Rente für die steigenden Mietkosten nicht ausreicht, ist Wohngeld eine wichtige Unterstützung. Entscheidend ist das Gesamteinkommen aus Rente, eventuellen Betriebsrenten und anderen Einkünften.

Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – es sei denn, das Einkommen übersteigt den Bedarf und das Wohngeld wird als ergänzende Leistung bewilligt. Auch Heimbewohner (z. B. in Pflegeheimen) haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (WoGG).