Was ist Wohngeld? Bedeutung, Höhe & Anspruch 2026

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es soll Haushalten mit niedrigem Einkommen ermöglichen, angemessenen Wohnraum zu finanzieren. Anders als das Bürgergeld ist Wohngeld keine Sozialleistung, die den gesamten Lebensunterhalt abdeckt – es ist speziell für die Wohnkosten gedacht.

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Wohngeld – der Mietzuschuss vom Staat

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) gezahlt. Es ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt und wird von den Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden bearbeitet. In Duisburg ist das Amt für Soziales und Wohnen Ihre Anlaufstelle.

Wer bekommt Wohngeld?

Grundsätzlich können alle Haushalte mit niedrigem Einkommen Wohngeld beantragen – egal ob Sie erwerbstätig sind, Rente beziehen oder studieren. Entscheidend sind drei Faktoren: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen und die Höhe der Miete bzw. Belastung. Auch Empfänger von Bürgergeld können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten, wenn das Bürgergeld nicht ausreicht.

Wohngeld vs. Bürgergeld – der Unterschied

Das Bürgergeld (früher Hartz IV) deckt den gesamten Lebensunterhalt ab – also sowohl die Unterkunftskosten als auch den täglichen Bedarf. Wohngeld hingegen ist ein reiner Mietzuschuss. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernimmt das Jobcenter in der Regel Ihre Unterkunftskosten. Wohngeld kommt dann zum Einsatz, wenn Ihr Einkommen zu hoch für Bürgergeld ist, aber nicht ausreicht, um die Miete zu stemmen.

Wie wird Wohngeld berechnet?

Die Berechnung des Wohngeldanspruchs erfolgt nach einer komplexen Formel, die im Wohngeldgesetz festgelegt ist. Vereinfacht gesagt: Je niedriger Ihr Einkommen und je höher Ihre Wohnkosten, desto höher das Wohngeld. Dabei spielt die Mietstufe Ihrer Stadt eine wichtige Rolle. Duisburg liegt in Mietstufe IV, was im bundesweiten Vergleich ein mittleres Mietniveau bedeutet.

Die Mietstufen – was bedeutet Mietstufe IV?

Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt. Die Mietstufe spiegelt das regionale Mietniveau wider. Mietstufe I steht für das niedrigste, Mietstufe VII für das höchste Mietniveau. Duisburg gehört zur Mietstufe IV. Das bedeutet: Die Höchstbeträge für die anrechenbare Miete liegen über dem Bundesdurchschnitt der unteren Stufen, aber unter denen von Metropolen wie München (Stufe VII).

Wohngeldreform 2025 und 2026

Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2025 reformiert. Die Reform brachte höhere Wohngeldbeträge, eine Anpassung der Einkommensgrenzen und eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Für 2026 sind weitere Anpassungen geplant, die die inflationsbedingt gestiegenen Mietkosten berücksichtigen sollen. Informieren Sie sich auf unserer Seite zur Wohngeldreform über die aktuellen Änderungen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (WoGG).