Wohngeld Einkommensgrenzen NRW 2026 | Duisburg – Wer hat Anspruch?

Die Einkommensgrenzen bestimmen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Sie hängen von der Haushaltsgröße, der Mietstufe und der tatsächlichen Miete ab. Wir erklären die aktuellen Werte für Duisburg.

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So werden die Einkommensgrenzen berechnet

Das Wohngeldgesetz legt fest, ab welchem Einkommen der Wohngeldanspruch entfällt. Die Grenze ist nicht starr, sondern steigt mit der Miete und der Haushaltsgröße. Vereinfacht: Je mehr Personen im Haushalt leben und je höher die Miete ist, desto höher ist auch die Einkommensgrenze.

Einkommensgrenzen für Duisburg (Mietstufe IV)

Die folgenden Orientierungswerte gelten für Duisburg (Mietstufe IV) bei einer durchschnittlichen Miete. Ein-Personen-Haushalt: ca. 1.300 Euro Bruttoeinkommen. Zwei-Personen-Haushalt: ca. 1.900 Euro. Drei-Personen-Haushalt: ca. 2.500 Euro. Vier-Personen-Haushalt: ca. 3.200 Euro. Fünf-Personen-Haushalt: ca. 3.800 Euro. Bei höherer Miete steigen diese Werte entsprechend.

Was zählt zum Einkommen?

Zum Einkommen zählen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert: Arbeitslohn, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Elterngeld (teilweise), Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Nicht angerechnet werden Kindergeld, Grundrentenzuschlag, bestimmte Freibeträge für Schwerbehinderte und Pflegegeld.

Abzüge vom Einkommen

Von Ihrem Bruttoeinkommen dürfen Sie bestimmte Beträge abziehen: Werbungskosten (mindestens 6% des Bruttoeinkommens), Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Unterhaltsleistungen an getrennt lebende Ehepartner oder Kinder. Diese Abzüge reduzieren das für die Wohngeldberechnung maßgebliche Einkommen.

Einkommensgrenzen für Wohneigentum

Für selbstgenutztes Wohneigentum gelten andere Berechnungsgrundlagen. Statt der Miete wird die monatliche Belastung (Zinsen, Tilgung, Bewirtschaftungskosten) angesetzt. Die Einkommensgrenzen sind grundsätzlich dieselben wie beim Mietzuschuss.

Aktuelle Änderungen 2025/2026

Mit der Wohngeldreform wurden die Einkommensgrenzen angehoben. Für 2026 ist eine weitere Anpassung an die Einkommensentwicklung geplant. Prüfen Sie regelmäßig, ob sich durch die Reform Ihre Anspruchsvoraussetzungen geändert haben.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (WoGG).