Zuständigkeit & Bezirke

Für die Bearbeitung Ihres Wohngeldantrags ist die Wohngeldstelle Duisburg zuständig – unabhängig davon, in welchem Duisburger Stadtteil Sie wohnen. Hier erfahren Sie alles zur Zuständigkeit in den Duisburger Bezirken.

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Einheitliche Zuständigkeit für ganz Duisburg

Anders als in einigen anderen Städten gibt es in Duisburg nur eine zentrale Wohngeldstelle. Egal ob Sie in Meiderich, Hamborn, Rheinhausen oder Duisburg-Mitte wohnen – Ihr Antrag wird zentral im Amt für Soziales und Wohnen bearbeitet.

Die Duisburger Stadtbezirke

Duisburg ist in sieben Stadtbezirke gegliedert: Duisburg-Mitte, Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl, Rheinhausen und Duisburg-Süd. In jedem Bezirk gibt es Bezirksämter, die als erste Anlaufstelle dienen können, aber für Wohngeldanträge ist ausschließlich die zentrale Wohngeldstelle zuständig.

Besonderheiten in den Bezirken

Die Mietpreise unterscheiden sich innerhalb Duisburgs teils erheblich. Während die Innenstadt und der Süden tendenziell höhere Mieten aufweisen, sind Walsum, Hamborn und Teile von Meiderich günstiger. Für die Wohngeldberechnung ist jedoch die einheitliche Mietstufe IV maßgeblich – unabhängig vom Stadtteil.

Ansprechpartner vor Ort

Neben der zentralen Wohngeldstelle gibt es in Duisburg verschiedene Beratungsstellen, die bei der Antragstellung helfen können. Dazu gehören Sozialverbände wie der VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) sowie die Verbraucherzentrale Duisburg. Diese bieten unabhängige Beratung zu Wohngeld und anderen Sozialleistungen.

Antragstellung – so geht's

Sie können Ihren Wohngeldantrag direkt online über unseren Antragsservice stellen, per Post an die Wohngeldstelle senden oder persönlich mit Termin abgeben. Der Online-Antrag ist der schnellste Weg und spart Ihnen den Weg zur Behörde.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (WoGG).