Wohngeldrechner Duisburg 2026 | Wohngeldhöhe online berechnen
Wohngeldrechner Duisburg 2026 ✓ Wohngeldhöhe kostenlos online berechnen ✓ Beispielrechnungen für jede Haushaltsgröße ✓ Mietstufe IV berücksichtigt ➤ Jetzt Wohngeld berechnen & beantragen!
So wird Wohngeld berechnet
Die Wohngeldberechnung erfolgt nach der Formel: Wohngeld = 1,15 × (M – (a + b × M + c × Y) × Y). Dabei steht M für die anrechenbare Miete, Y für das Gesamteinkommen und a, b, c sind Parameter, die von der Haushaltsgröße und Mietstufe abhängen. Keine Sorge – Sie müssen diese Formel nicht selbst anwenden. Unser Wohngeldrechner erledigt das für Sie.
Beispielrechnung 1: Ein-Personen-Haushalt
Frau Müller wohnt allein in Duisburg (Mietstufe IV). Ihre Kaltmiete beträgt 400 Euro, ihr monatliches Bruttoeinkommen 1.100 Euro. Nach Abzug von Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern ergibt sich ein bereinigtes Einkommen von etwa 850 Euro. Bei diesen Werten könnte Frau Müller mit einem Wohngeld von circa 190 Euro monatlich rechnen.
Beispielrechnung 2: Familie mit zwei Kindern
Familie Yilmaz wohnt mit zwei Kindern in Duisburg (Mietstufe IV). Ihre Kaltmiete beträgt 700 Euro, das gemeinsame Bruttoeinkommen liegt bei 2.800 Euro. Nach Abzügen ergibt sich ein bereinigtes Einkommen von etwa 2.200 Euro. Mit diesen Werten könnte die Familie mit einem Wohngeld von circa 310 Euro monatlich rechnen.
Beispielrechnung 3: Rentner-Ehepaar
Herr und Frau Schmidt beziehen beide Rente und wohnen in Duisburg. Ihre Kaltmiete beträgt 500 Euro, das monatliche Renteneinkommen liegt bei 1.500 Euro netto. Mit diesen Werten könnte das Ehepaar mit einem Wohngeld von circa 180 Euro monatlich rechnen.
Nutzen Sie den Wohngeldrechner
Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir unseren Wohngeldrechner. Er berücksichtigt Ihre persönlichen Angaben zu Einkommen, Miete und Haushaltsgröße und zeigt Ihnen eine erste Einschätzung Ihres möglichen Wohngeldanspruchs.
Wichtiger Hinweis zur Berechnung
Die hier gezeigten Beispielrechnungen sind Richtwerte und keine verbindlichen Zusagen. Die tatsächliche Wohngeldhöhe wird von der Wohngeldstelle anhand Ihrer individuellen Daten berechnet. Die Beispiele dienen zu Ihrer Orientierung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (WoGG).