Mietstufen NRW & Duisburg 2026 | Mietstufe IV – Höchstbeträge & Wohngeld-Tabelle
Mietstufe Duisburg 2026 ✓ Alle Höchstbeträge der Mietstufe IV auf einen Blick ✓ Komplette Wohngeld-Tabellen für jede Haushaltsgröße ✓ So beeinflusst die Mietstufe Ihr Wohngeld ➤ Jetzt Wohngeld berechnen!
Das System der Mietstufen
Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt – von Stufe I (niedrigstes Mietniveau) bis Stufe VII (höchstes). Die Einstufung erfolgt auf Gemeindeebene und basiert auf dem örtlichen Mietniveau. Die Mietstufe bestimmt die Höchstbeträge für die anrechenbare Miete oder Belastung.
Mietstufe IV – Duisburg im Detail
Duisburg gehört zur Mietstufe IV. Das bedeutet: Die Höchstbeträge für die anrechenbare Miete liegen im oberen Mittelfeld. NRW-Städte wie Düsseldorf und Köln liegen in Mietstufe V oder VI. Kleinere Gemeinden im Umland können in niedrigeren Mietstufen liegen.
Höchstbeträge nach Mietstufe IV (Duisburg)
Die aktuellen Höchstbeträge für Duisburg (Mietstufe IV) pro Monat: 1 Person: 436 Euro, 2 Personen: 528 Euro, 3 Personen: 622 Euro, 4 Personen: 748 Euro, 5 Personen: 874 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 126 Euro. Diese Werte werden jährlich angepasst.
Was passiert, wenn Ihre Miete über dem Höchstbetrag liegt?
Für die Wohngeldberechnung wird nur die Miete bis zum Höchstbetrag berücksichtigt. Liegt Ihre tatsächliche Miete darüber, wird der überschreitende Teil nicht berücksichtigt. Das sollten Sie bei der Wohnungssuche im Hinterkopf behalten – eine günstigere Wohnung kann sich durch höheres Wohngeld lohnen.
Heizkosten und Wohngeld
Seit der Wohngeldreform 2023 ist eine Heizkostenkomponente fester Bestandteil des Wohngeldes. Sie wird als Pauschalbetrag je Haushaltsmitglied gewährt und erhöht das Wohngeld zusätzlich. Die genauen Werte werden regelmäßig an die Energiepreisentwicklung angepasst.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (WoGG).